Wohnungsgenossenschaft Witten-Mitte eG
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Mitgliedschaft

Beitritt

Für die Anmietung einer Wohnung unserer Genossenschaft ist die Mitgliedschaft in unserem Unternehmen zwingend erforderlich. Zur Information erhält der Bewerber vor Abgabe seiner Beitrittserklärung ein Exemplar der jeweils geltenden Satzung. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterzeichneten Beitrittserklärung und der Genehmigung durch den Vorstand der Genossenschaft.

Für die Begründung der Mitgliedschaft ist es erforderlich, dass jedes Mitglied 4 Pflichtanteile übernimmt. Jeder Anteil hat einen Wert von 260 EUR. Spätestens bis zum Tag des Mietvertragsabschlusses müssen die Anteile zuzüglich der einmaligen Bearbeitungsgebühr von 15 EUR, also 1.055 EUR eingezahlt sein. Das Geld kann bei Mietvertragsabschluss bar eingezahlt werden.

Weitere Anteile

Über die 4 Pflichtanteile hinaus können die Mitglieder weitere Anteile (Höchstzahl 200) übernehmen. Hierzu bedarf es einer unterzeichneten Beteiligungserklärung und der Genehmigung durch den Vorstand. Die weiteren Anteile können in gleichbleibenden Teilbeträgen von mindestens 15 EUR monatlich gespart werden. Die Einzahlungen können jedoch auch sofort in voller Höhe oder in höheren Teilbeträgen geleistet werden.

Übertragung Mitgliedschaft

Es besteht die Möglichkeit, das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf ein anderes Mitglied zu übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Kündigungsfrist auszuscheiden. Ebenso kann ein Mitglied auch seine weiteren Geschäftsanteile auf ein anderes Mitglied übertragen. Die Genehmigung durch den Vorstand ist auch hier erforderlich.

Gewinnanteil/Dividende

Auf Ihr Geschäftsguthaben erhalten Sie jährlich eine Dividende von 4 %, die jeweils nach der Mitgliederversammlung des folgenden Jahres zur Auszahlung kommt. Dividendenberechtigt ist der Betrag, der am 01.01. des Vorjahres auf dem Mitgliedskonto ausgewiesen ist.
Auf Wunsch kann die Dividende für die Ansparung von weiteren Geschäftsanteilen auf dem Mitgliedskonto gutgeschrieben werden.

Kündigung Mitgliedschaft

Wenn Sie nicht mehr bei uns wohnen und nicht weiterhin Mitglied in unserer Genossenschaft sein wollen, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalenderjahre (zum Jahresende): Beginn der Kündigungsfrist:
01.01. des der Kündigung folgenden Jahres Ausscheiden: 31.12. des Folgejahres

Das Geschäftsguthaben wird nach der Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr des dem Ausscheiden folgenden Jahres ausgezahlt. Forderungen aus dem beendeten Mietverhältnis werden vor Auszahlung verrechnet.

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Telefon (+49) 2302 / 28143 - 0

Montags bis Donnerstags
von 7.30 bis 12.30 Uhr und
13.30 bis 16.15 Uhr

Freitags
von 7.30 bis 12.30 Uhr

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